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Neue Wirtschaftsidentifikationsnummer 2024: Das müssen Unternehmen wissen

Ab Herbst 2024 steht für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in Deutschland eine wichtige Neuerung an: Die Einführung der neuen Wirtschaftsidentifikationsnummer (Wirtschafts-ID). Doch was bedeutet das konkret? Welche Auswirkungen hat die neue Nummer auf die bewährte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)? Und was müssen Unternehmer jetzt beachten? In diesem Blogbeitrag erfährst du alles Wichtige rund um die neue Wirtschafts-ID.


Was ist die Wirtschaftsidentifikationsnummer?

Die Wirtschaftsidentifikationsnummer ist eine neue, bundesweit einheitliche Kennziffer für alle wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen. Sie soll langfristig als zentrales Identifikationsmerkmal dienen und die Kommunikation mit den Finanzbehörden sowie anderen Ämtern vereinfachen. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse zu beschleunigen und die Bürokratie für Unternehmen zu reduzieren.


Was ändert sich konkret?

1. Ergänzung der Umsatzsteuer-ID:
Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, erhalten eine erweiterte Nummer. Die bisherige USt-IdNr. (z. B. DE123456789) wird um fünf Stellen ergänzt, die immer mit „00001“ beginnen (z. B. DE123456789-00001). Damit wird die USt-IdNr. zur neuen Wirtschaftsidentifikationsnummer erweitert.

2. Automatische Vergabe:
Wer bislang keine USt-IdNr. hatte, bekommt die neue Wirtschafts-ID automatisch zugeteilt – und zwar ab November 2024. Die Zuteilung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), meist über das ELSTER-Portal oder den Steuerberater. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig.

3. Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, Selbstständigen, Freiberufler und GbRs, die wirtschaftlich tätig sind, erhalten die neue Nummer. Arbeitnehmer und private Vermieter bleiben vorerst außen vor. Für Neugründungen wird die Wirtschafts-ID ab dem 1. Juli 2025 vergeben.


Was bleibt gleich?

Die gute Nachricht: Für umsatzsteuerliche Zwecke bleibt die bekannte USt-IdNr. weiterhin gültig. Sie wird weiterhin für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU benötigt. Eine neue USt-IdNr. ist nur dann erforderlich, wenn durch Umstrukturierungen – etwa durch Gründung, Umwandlung, Aufspaltung oder Fusion – eine neue unternehmerische Einheit entsteht.


Wozu dient die neue Wirtschafts-ID?

Die Wirtschaftsidentifikationsnummer soll die zentrale Anlaufstelle für die Identifikation aller wirtschaftlich Tätigen werden. In Zukunft sollen steuerliche Mitteilungen, Registeranmeldungen und andere Verwaltungsprozesse zentral und einheitlich unter dieser Nummer abgewickelt werden. Das Ziel: weniger Bürokratie, mehr Effizienz.


Ab wann gilt die neue Regelung?

Die Einführung startet am 24. Oktober 2024. Wer bereits eine USt-IdNr. hat, nutzt ab diesem Zeitpunkt die erweiterte Nummer. Wer keine USt-IdNr. besitzt, erhält die neue Nummer bis spätestens 30. November 2024 automatisch mitgeteilt.


Fazit

Die Einführung der neuen Wirtschaftsidentifikationsnummer ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürokratieabbau für Unternehmen in Deutschland. Für die meisten Unternehmen ändert sich im Alltag zunächst wenig – die gewohnte USt-IdNr. bleibt bestehen. Die neue Nummer wird jedoch in Zukunft eine zentrale Rolle spielen und viele Prozesse vereinfachen. Es lohnt sich also, die Umstellung im Blick zu behalten und rechtzeitig die neuen Nummern in den eigenen Unterlagen zu aktualisieren.


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