Selbstständig, aber planlos bei Steuern & Co.?
Du willst ein Unternehmen gründen oder bist schon selbstständig – aber die Themen Steuern, Buchhaltung und Finanzamt bereiten dir Kopfzerbrechen?
Dann bist du hier richtig: Auf Tax Know How findest du verständliche Erklärungen, praktische Schritt-für-Schritt-Anleitungen und ehrliche Tipps aus dem Alltag.
Für Gründer:innen, Freiberufler und Selbstständige, die nicht nur loslegen, sondern auch durchblicken wollen.
Wenn du dein Unternehmen gründest, bekommst du vom Finanzamt automatisch eine Steuernummer. Doch oft ist zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) sinnvoll oder sogar notwendig – vor allem, wenn du innerhalb der EU Geschäfte machst. In diesem Beitrag erfährst du, was die USt-ID ist, wann du sie brauchst, wie du sie beantragst und was du damit beachten musst.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-ID oder USt-IdNr.) ist eine besondere Nummer zur Identifikation von Unternehmen im EU-weiten Geschäftsverkehr. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer, die du vom Finanzamt bekommst.
Beispiel für eine USt-ID: DE123456789
Eine USt-ID ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich oder sehr sinnvoll:
Du hast Geschäftskunden im EU-Ausland (z. B. B2B-Dienstleistungen, Onlinehandel)
Du nutzt Tools oder Services aus dem Ausland (z. B. Software aus Irland oder den USA)
Du trittst auf Online-Marktplätzen auf (Amazon, Etsy, eBay etc.)
Du willst als Unternehmer professionell auftreten
Kleinunternehmer können ebenfalls eine USt-ID ist,tragen – besonders bei grenzüberschreitenden Geschäften.
Merkmal | Steuernummer | USt-ID |
---|---|---|
Ausgestellt von | Finanzamt | Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) |
Gültig in | Nur in Deutschland | EU-weit gültig |
Verwendung | Steuererklärung, Rechnung Inland | Rechnungen an Unternehmen im EU-Ausland |
Pflichtangabe? | Ja auf deutschen Rechnungen | Ja bei EU-Geschäften (Reverse-Charge) |
Du beantragst die Umsatzsteuer-ID kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). So geht’s:
Rufe die Seite auf: www.bzst.de
Gehe zu "Formulare" → "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen"
Fülle das Online-Formular aus (du brauchst deine Steuernummer!)
Du bekommst die USt-ID in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen per Post
Hinweis: Du musst bereits beim Finanzamt gemeldet und umsatzsteuerpflichtig sein – die Nummer wird nicht an Kleinunternehmer vergeben, die vollständig von der Umsatzsteuer befreit sind.
Auf Rechnungen an Unternehmen im EU-Ausland (nicht an Privatkunden)
In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) bei EU-Leistungen
In der Datenschutzerklärung deiner Website (wenn du sie dort aufführst)
Bei Online-Marktplätzen (z. B. Amazon, Etsy etc.)
Reverse-Charge-Verfahren: Du kannst Dienstleistungen innerhalb der EU netto abrechnen, der Empfänger schuldet dann die Umsatzsteuer
Professioneller Auftritt: Zeigt, dass du im internationalen Geschäft tätig bist
Pflicht bei EU-B2B: Ohne USt-ID zahlst du ggf. doppelt Umsatzsteuer oder musst Korrekturen vornehmen
Auch Kleinunternehmer dürfen eine USt-ID beantragen, wenn sie EU-Leistungen empfangen (z. B. Software aus Irland). In dem Fall musst du die Umsatzsteuer über das Reverse-Charge-Verfahren in Deutschland abführen, obwohl du im Inland eigentlich umsatzsteuerfrei bist.
Beispiel: Du kaufst Software von einem Anbieter in Irland – du gibst deine USt-ID an → der Anbieter stellt netto in Rechnung → du musst die Umsatzsteuer in Deutschland selbst berechnen und abführen.
Sobald du im internationalen Geschäft unterwegs bist oder einfach professionell auftreten willst, ist die USt-ID ein Muss. Sie sorgt für korrekte Rechnungsstellung, erspart dir unnötige Umsatzsteuerprobleme und gehört mittlerweile zum Standard.
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