Selbstständig, aber planlos bei Steuern & Co.?
Du willst ein Unternehmen gründen oder bist schon selbstständig – aber die Themen Steuern, Buchhaltung und Finanzamt bereiten dir Kopfzerbrechen?
Dann bist du hier richtig: Auf Tax Know How findest du verständliche Erklärungen, praktische Schritt-für-Schritt-Anleitungen und ehrliche Tipps aus dem Alltag.
Für Gründer:innen, Freiberufler und Selbstständige, die nicht nur loslegen, sondern auch durchblicken wollen.
Wer sich selbstständig macht, bekommt es schnell mit verschiedenen Nummern vom Finanzamt zu tun – insbesondere mit der Steuernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID). Viele Gründer verwechseln die beiden oder fragen sich, welche sie wann und wofür brauchen. In diesem Beitrag zeige ich dir einfach und verständlich, worin der Unterschied liegt – und wann du welche Nummer brauchst.
Die Steuernummer wird dir vom zuständigen Finanzamt zugeteilt, sobald du dein Unternehmen über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anmeldest.
Verwendung der Steuernummer:
Für deine Steuererklärungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer etc.)
Auf Rechnungen innerhalb Deutschlands, wenn du keine USt-ID hast
Für die Kommunikation mit dem Finanzamt
Beispiel einer Steuernummer: 22/345/67890 (je nach Bundesland unterschiedlich formatiert)
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Sie ist vor allem für den EU-weiten Geschäftsverkehr gedacht.
Verwendung der USt-ID:
Auf Rechnungen an Unternehmen im EU-Ausland (Reverse-Charge)
Bei der Zusammenfassenden Meldung (ZM) für EU-Leistungen
Für professionelles Auftreten, z. B. auf Websites, Marktplätzen etc.
Beispiel einer USt-ID: DE123456789
Merkmal | Steuernummer | Umsatzsteuer-ID (USt-ID) |
---|---|---|
Zuständig | Finanzamt | Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) |
Format | Ziffern mit Schrägstrich (z. B. 22/123/45678) | Ländercode + Nummer (z. B. DE123456789) |
Gültigkeit | Nur in Deutschland | EU-weit |
Verwendung | Steuererklärungen, Inlandrechnungen | Rechnungen ins EU-Ausland, ZM |
Pflicht? | Ja | Nein, aber oft notwendig bei EU-Geschäften |
In der Regel ja – zumindest wenn du nicht nur innerhalb Deutschlands arbeitest.
Für dein Finanzamt brauchst du immer die Steuernummer
Für Rechnungen an EU-Kunden brauchst du in der Regel die USt-ID
Bei Online-Marktplätzen, Cloud-Services oder Werbung (z. B. Google Ads) aus dem Ausland ist die USt-ID oft Pflicht oder dringend empfohlen
Auch Kleinunternehmer können eine USt-ID beantragen – wichtig, wenn sie Leistungen aus dem EU-Ausland einkaufen.
Inlandskunden (Deutschland):
Du darfst entweder Steuernummer oder USt-ID angeben
Empfehlung: Bei USt-ID immer diese nutzen – professioneller
EU-Kunden (B2B):
Hier ist die USt-ID zwingend notwendig für Reverse-Charge-Verfahren
Auch die USt-ID des Kunden muss auf der Rechnung stehen
Wichtig: Gib niemals beide Nummern auf derselben Rechnung an – das kann zu Problemen bei der Abgrenzung führen.
Beide Nummern erfüllen unterschiedliche Zwecke:
Die Steuernummer brauchst du für alles rund um dein Finanzamt in Deutschland
Die USt-ID brauchst du, wenn du mit Unternehmen in der EU arbeitest oder international professionell auftreten willst
Tipp: Beantrage deine USt-ID rechtzeitig – sie ist kostenlos, einfach zu bekommen und verhindert viele spätere Probleme.
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