Selbstständig, aber planlos bei Steuern & Co.?

Du willst ein Unternehmen gründen oder bist schon selbstständig – aber die Themen Steuern, Buchhaltung und Finanzamt bereiten dir Kopfzerbrechen?

Dann bist du hier richtig: Auf Tax Know How findest du verständliche Erklärungen, praktische Schritt-für-Schritt-Anleitungen und ehrliche Tipps aus dem Alltag.

Für Gründer:innen, Freiberufler und Selbstständige, die nicht nur loslegen, sondern auch durchblicken wollen.

Privateinlagen und Privatentnahmen: Einfach erklärt für Selbstständige

Viele Selbstständige stolpern irgendwann über die Begriffe Privateinlagen und Privatentnahmen – und oft herrscht Verwirrung darüber, was das genau bedeutet und wie man es richtig behandelt. Keine Sorge: In diesem Beitrag klären wir einfach und verständlich, was dahintersteckt, wie du diese Buchungen korrekt erfassen kannst und warum sie wichtig für deine Buchhaltung sind. 


Was sind Privatentnahmen?

Eine Privatentnahme liegt vor, wenn du Geld oder Sachwerte aus deinem Geschäft für private Zwecke nutzt. Das bedeutet: Du nimmst etwas aus deinem Betriebsvermögen heraus, ohne dass es für den Betrieb bestimmt ist.

Beispiele:

  • Du überweist dir Geld vom Geschäftskonto aufs Privatkonto.

  • Du entnimmst Ware oder Produkte für dich oder deine Familie.

  • Du nutzt den Firmenwagen privat.

Wichtig: Privatentnahmen mindern nicht den Gewinn, sondern nur das Betriebsvermögen. Sie haben also keinen direkten Einfluss auf die Steuerlast, müssen aber sauber dokumentiert werden.


Was sind Privateinlagen?

Eine Privateinlage bedeutet, dass du private Mittel in dein Geschäft einbringst – also Vermögen oder Leistungen, die du aus deinem Privatbereich ins Betriebsvermögen überträgst.

Beispiele:

  • Du zahlst privates Geld auf dein Geschäftskonto ein.

  • Du bringst private Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Möbel) ins Unternehmen ein.

  • Du stellst dem Betrieb ein privates Fahrzeug zur Verfügung.

Auch hier gilt: Privateinlagen erhöhen nicht direkt den Gewinn, sondern nur das Betriebsvermögen.


Warum müssen Einlagen und Entnahmen erfasst werden?

Das Finanzamt will wissen, wie sich dein Betriebsvermögen entwickelt. Deshalb müssen Privateinlagen und Privatentnahmen in der Buchhaltung erfasst werden – selbst wenn sie keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung haben.

Bei der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) fließen Einlagen und Entnahmen nicht in die Gewinnermittlung ein, müssen aber in der Anlage EÜR angegeben werden.

Praxis-Tipp: Auch wenn du „nur“ EÜR machst: Führe eine klare Übersicht über alle privaten Bewegungen, um bei Rückfragen sauber argumentieren zu können.


Wie erfasse ich Privatentnahmen richtig?

Das hängt von der Art der Entnahme ab:

  • Geldentnahme: Einfach als Buchung „Privatentnahme“ dokumentieren.

  • Sachentnahme: Du musst den Marktwert ansetzen (nicht den Einkaufspreis!) – also den Wert, den ein Dritter zahlen würde.

  • Nutzung von Betriebsvermögen: Z. B. private Nutzung des Firmenwagens → hier greift die 1 %-Regelung oder ein Fahrtenbuch.

Wichtig: Bei Sach- oder Nutzungsentnahmen musst du auf den privaten Anteil Umsatzsteuer berechnen und abführen, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist.


Wie erfasse ich Privateinlagen richtig?

Auch hier gilt: Sauber dokumentieren.

  • Geld: Als „Privateinlage“ buchen.

  • Sachwerte: Mit Wertnachweis (z. B. Kaufbeleg oder Marktwert) erfassen.

Wenn du ein privates Fahrzeug einbringst, achte darauf, ob es zum Betriebsvermögen gehört oder nur anteilig genutzt wird – das hat Folgen für die Abschreibung und steuerliche Behandlung.


Typische Fehler und wie du sie vermeidest

Keine oder unvollständige Dokumentation: Führe eine klare Übersicht, damit du bei Rückfragen sofort alles nachweisen kannst.
Falsche Werte ansetzen: Immer den Marktwert bzw. den tatsächlichen Geldfluss angeben – nicht schätzen oder runden.
Umsatzsteuer vergessen: Bei Entnahmen musst du prüfen, ob Umsatzsteuer anfällt.
Private und betriebliche Konten vermischen: Nutze getrennte Konten, um Klarheit zu schaffen.


Was bedeutet das für deine Steuererklärung?

In der Anlage EÜR müssen alle Einlagen und Entnahmen gesondert ausgewiesen werden. Sie beeinflussen zwar nicht den Gewinn, aber das Finanzamt überprüft damit, ob dein Betriebsvermögen plausibel ist.

Beispiel: Wenn du regelmäßig Geld entnimmst, obwohl du offiziell keinen Gewinn hast, könnte das Fragen aufwerfen.


Fazit: Privateinlagen und Privatentnahmen – lästig, aber wichtig

Auch wenn es nur „Nebenbuchungen“ sind, solltest du Einlagen und Entnahmen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie sorgen dafür, dass deine Buchhaltung vollständig und sauber ist – und dass du bei einer Steuerprüfung entspannt bleiben kannst.

Mein Tipp: Dokumentiere alles von Anfang an, nutze gute Buchhaltungssoftware und hole dir Unterstützung, wenn du unsicher bist. Ich helfe dir gern dabei, deine Buchhaltung professionell aufzustellen, damit du dich um das kümmern kannst, was dir wirklich wichtig ist: dein Geschäft!


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