Selbstständig, aber planlos bei Steuern & Co.?

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Kleinunternehmerregelung 2025: Neue Grenzen & wichtige Folgen

Die Kleinunternehmerregelung klingt im ersten Moment verlockend: weniger Bürokratische Pflichten, keine Umsatzsteuer auf Rechnungen und weniger Stress mit dem Finanzamt. Doch wie immer im Steuerrecht steckt der Teufel im Detail. Zum 1. Januar 2025 wurde die Kleinunternehmerregelung in Deutschland zudem grundlegend reformiert. Ziel war die Anpassung an EU-Vorgaben und die Vereinfachung für Unternehmer mit geringen Umsätzen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Umsatzgrenzen, den Anwendungsbereich innerhalb der EU und die unmittelbaren Folgen bei Überschreiten der Grenzen. In diesem Beitrag zeige ich dir, was die Kleinunternehmerregelung 2025 bedeutet, für wen sie sich lohnt – und wann du besser darauf verzichten solltest.


Neue Umsatzgrenzen ab 2025

Ab 2025 gelten folgende neue Umsatzgrenzen:

  • Der maßgebliche Umsatz im Vorjahr darf nicht mehr als 25.000 Euro netto betragen (bis 2024: 22.000 Euro brutto)

  • Im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz nicht mehr als 100.000 Euro netto betragen (bis 2024: 50.000 Euro brutto)

  • Die Umsatzgrenzen beziehen sich ab 2025 auf Nettobeträge, nicht mehr auf Bruttobeträge


Konsequenzen bei Überschreiten der Grenzen

Umsatzgrenze überschritten Folge
25.000 € im Vorjahr Wechsel zur Regelbesteuerung im Folgejahr
100.000 € im laufenden Jahr Sofortige Umstellung auf Regelbesteuerung ab dem Zeitpunkt der Überschreitung

Wichtig: Wer im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze überschreitet, verliert sofort die Steuerbefreiung und muss ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer ausweisen und abführen.


Weitere Änderungen ab 2025

  • Die Kleinunternehmerregelung gilt jetzt auch für grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU, sofern die Umsatzgrenzen eingehalten werden

  • Für die Nutzung der Regelung im EU-Ausland ist eine Anmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern und die Teilnahme am besonderen Meldeverfahren (§ 19a UStG) erforderlich

  • Es gibt keine Übergangsregelungen – die neuen Regeln gelten unmittelbar ab dem 1.1.2025


Vorteile und Pflichten für Kleinunternehmer

Vorteile:

  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen

  • Kein Aufwand mit Umsatzsteuervoranmeldungen

  • Einfachere Buchhaltung

Pflichten und Einschränkungen:

  • Kein Vorsteuerabzug möglich (z. B. bei Technik oder Softwarekäufen)

  • Nicht ideal bei Geschäftskunden (wirkt oft "klein")

  • Umsatzgrenzen müssen streng eingehalten werden

  • Entscheidung gegen die Regelung bindet für fünf Jahre


Für wen ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

Besonders geeignet für:

  • Nebenberufliche Selbstständige mit wenig Ausgaben

  • Dienstleister mit privaten Kunden, z. B. Nachhilfe, Coaching, Kosmetik

  • Gründer mit geringen Investitionen im ersten Jahr

Weniger sinnvoll, wenn du:

  • regelmäßig teure Ausgaben hast (z. B. Technik, Büro, Werbung)

  • mit Unternehmen arbeitest, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind


So entscheidest du dich für oder gegen die Regelung

Bei der steuerlichen Erfassung gibst du an, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst.

  • Wenn Ja: Du verzichtest auf Umsatzsteuer – für mindestens 5 Jahre

  • Wenn Nein: Du bist „normal“ umsatzsteuerpflichtig und musst Voranmeldungen abgeben

Achtung: Ein späterer Wechsel zurück in die Kleinunternehmerregelung ist nur nach Einhaltung der Umsatzgrenzen und frühestens nach fünf Jahren möglich.


Was muss auf die Rechnung?

Wenn du Kleinunternehmer bist, schreibst du keine Umsatzsteuer auf die Rechnung. Stattdessen fügst du den Hinweis ein:

"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Wichtig: Du darfst keine Umsatzsteuer ausweisen, sonst musst du sie trotzdem ans Finanzamt abführen – selbst wenn du Kleinunternehmer bist!


Was passiert bei Überschreiten der Umsatzgrenze?

  • Bei Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr:

    • Sofortige Umstellung auf Regelbesteuerung

    • Ab dem Zeitpunkt Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen

    • Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben

  • Bei Überschreiten der 25.000-Euro-Grenze im Vorjahr:

    • Regelbesteuerung gilt ab dem folgenden Kalenderjahr

Tipp: Behalte deinen Umsatz regelmäßig im Blick. Ein knappes Überschreiten kann zu großer Umstellung führen – besser frühzeitig entscheiden und planen.


Beispiele zur Veranschaulichung

Beispiel 1:

Sarah bietet nebenberuflich Yogakurse an. Ihre Einnahmen liegen bei ca. 9.000 Euro pro Jahr. Sie hat kaum Ausgaben. Für sie lohnt sich die Kleinunternehmerregelung – weniger Bürokratie, kein Mehraufwand.

Beispiel 2:

Markus verkauft über einen eigenen Online-Shop Technik-Zubehör. Er macht 20.000 Euro Umsatz und kauft regelmäßig Ware im Wert von mehreren tausend Euro ein. Er verzichtet bewusst auf die Kleinunternehmerregelung, um die Vorsteuer ziehen zu können.

Beispiel 3 (ab 2025):

Lisa startet 2025 mit einem Nebengewerbe im Bereich Grafikdesign. Sie schätzt ihre Umsätze auf 24.000 € netto. Sie nutzt die Kleinunternehmerregelung. Im Oktober 2025 überschreitet sie jedoch die 100.000-Euro-Grenze, weil ein Großauftrag reinkommt. Ab diesem Zeitpunkt muss sie sofort zur Regelbesteuerung wechseln.


Fazit: Kleinunternehmerregelung mit Bedacht wählen

Die Kleinunternehmerregelung 2025 bringt höhere Umsatzgrenzen und mehr Flexibilität, insbesondere für grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der EU. Sie kann eine echte Erleichterung sein – oder ein Wachstumshemmer. Die sofortige Umstellung auf Regelbesteuerung bei Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze ist jedoch ein wichtiger Fallstrick, den Unternehmer im Blick behalten müssen.


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