Selbstständig, aber planlos bei Steuern & Co.?
Du willst ein Unternehmen gründen oder bist schon selbstständig – aber die Themen Steuern, Buchhaltung und Finanzamt bereiten dir Kopfzerbrechen?
Dann bist du hier richtig: Auf Tax Know How findest du verständliche Erklärungen, praktische Schritt-für-Schritt-Anleitungen und ehrliche Tipps aus dem Alltag.
Für Gründer:innen, Freiberufler und Selbstständige, die nicht nur loslegen, sondern auch durchblicken wollen.
Wenn du dich selbstständig machen willst, gehört die Gewerbeanmeldung zu den ersten formalen Schritten – zumindest dann, wenn du kein Freiberufler bist. Viele Gründer sind anfangs unsicher: Wann genau muss ich ein Gewerbe anmelden? Wie läuft das ab? Was kostet es? Und welche Unterlagen brauche ich? In diesem Beitrag bekommst du eine einfache und praxisnahe Anleitung, wie du dein Gewerbe korrekt anmeldest – mit ausführlichen Erklärungen, Hintergründen und Tipps für den Alltag.
Ein Gewerbe musst du anmelden, wenn du eine selbstständige, dauerhaft angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit ausübst. Das betrifft den Großteil aller Existenzgründer – unabhängig davon, ob du im Nebenerwerb oder Vollzeit startest.
Nicht jede Tätigkeit ist automatisch gewerblich. Die Abgrenzung zum Freien Beruf ist entscheidend, da Freiberufler keine Gewerbeanmeldung benötigen und direkt beim Finanzamt starten. Diese Einstufung hängt nicht davon ab, wie du dich nennst, sondern von der Art deiner Tätigkeit.
Typische Beispiele mit Gewerbeanmeldung:
Online-Shop oder Verkauf über Plattformen wie Etsy, eBay oder Amazon
Handwerksbetriebe oder kleine Dienstleistungen
Gastronomie, Food-Trucks, Kosmetikstudios
Virtuelle Assistenzen, Coaches ohne heilkundliche Ausbildung
Keine Gewerbeanmeldung nötig bei:
Journalisten, Künstlern, Designern, IT-Beratern mit Schöpfungshöhe
Angehörigen der Heilberufe oder beratenden Berufe (Ärzte, Steuerberater etc.)
Wenn du dir unsicher bist, ob deine Tätigkeit ein Gewerbe ist, kannst du dich beim Gewerbeamt oder Steuerberater erkundigen – oder im Zweifelsfall anmelden und später ummelden.
Das Gewerbe musst du vor oder spätestens mit Beginn deiner Tätigkeit anmelden. Rechtlich gesehen beginnt die Tätigkeit mit dem ersten geschäftlichen Schritt – also zum Beispiel mit dem ersten Verkauf, einer aktiven Werbeanzeige oder dem Anbieten deiner Dienstleistung.
Wichtig: Auch wenn du erst „testen“ willst – etwa über Kleinanzeigen oder als Hobbyprojekt – kann das schnell als gewerblich eingestuft werden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist. Wer zu spät anmeldet, riskiert ein Bußgeld.
Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Je nach Region ist das Teil des Ordnungs-, Bürger- oder Wirtschaftsreferats. Viele Ämter bieten mittlerweile auch eine Online-Gewerbeanmeldung an.
Du kannst:
persönlich mit Termin vorsprechen
das Formular per Post einsenden
oder – wenn angeboten – den gesamten Vorgang online erledigen
Die Adresse und die Anforderungen findest du auf der Website deiner Stadt oder über das zentrale Portal deines Bundeslandes.
Damit deine Anmeldung reibungslos funktioniert, solltest du folgende Unterlagen bereithalten:
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation
Das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung (liegt vor Ort aus oder steht online zum Download bereit)
Eventuell eine Gewerbeberechtigung oder Erlaubnis – z. B. bei handwerklichen Berufen, in der Gastronomie oder bei Bewachungsgewerbe
Für juristische Personen (UG, GmbH) außerdem: Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag
Bei ausländischen Staatsangehörigen kann zusätzlich ein Aufenthaltstitel mit Arbeitsgenehmigung nötig sein.
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung liegen je nach Stadt und Gemeinde zwischen 15 und 60 Euro. In der Regel zahlst du direkt vor Ort in bar oder mit EC-Karte. Bei Online-Anmeldung ist eine Überweisung oder digitale Bezahlung (z. B. giropay) üblich.
Diese Gebühr ist einmalig und fällt nur bei der Anmeldung an – spätere Änderungen (z. B. Tätigkeitswechsel) können ebenfalls gebührenpflichtig sein.
Nach der Anmeldung deines Gewerbes geht es automatisch weiter – du bekommst in den folgenden Wochen Post von verschiedenen Stellen:
Finanzamt: Schickt dir den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den du unbedingt fristgerecht über ELSTER ausfüllen musst
IHK oder HWK: Hier wirst du automatisch Mitglied – je nach Branche ist entweder die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) zuständig
Berufsgenossenschaft: Zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung. Die Anmeldung ist Pflicht – auch wenn du keine Mitarbeiter hast
Außerdem kann dich das Statistische Landesamt kontaktieren, wenn deine Daten für statistische Zwecke verwendet werden.
Der Gewerbeschein (auch: Gewerbeanmeldung oder Anzeigebescheinigung) bestätigt offiziell, dass du ein Gewerbe aufgenommen hast. Er enthält:
Deinen vollständigen Namen und deine Anschrift
Die genaue Bezeichnung deiner Tätigkeit
Die Rechtsform deines Unternehmens (z. B. Einzelunternehmen)
Das Datum der Anmeldung
Formuliere deine Tätigkeit möglichst breit, aber dennoch eindeutig. Beispiel: Statt „Verkauf von Handys“ lieber „Einzelhandel mit Elektronik und Zubehör“. So vermeidest du spätere kostspielige Ummeldungen.
Bei der Anmeldung wirst du gefragt, ob du dein Gewerbe im Nebenerwerb oder hauptberuflich ausübst. Diese Angabe dient hauptsächlich der internen Einordnung – etwa bei der IHK oder deiner Krankenkasse.
Steuerlich macht es keinen Unterschied, ob du haupt- oder nebenberuflich arbeitest – die Gewinne müssen in beiden Fällen korrekt versteuert werden.
In vielen Bundesländern kannst du dein Gewerbe inzwischen auch online anmelden. Dafür brauchst du:
Einen Personalausweis mit eID-Funktion oder ein Nutzerkonto bei einem zentralen Serviceportal
Ein digitales Formular mit Uploadfunktion für alle Nachweise
Zahlungsoptionen für die Gebühren (z. B. giropay, Kreditkarte)
Online-Anmeldungen sparen Zeit und Papier, sind aber noch nicht in jeder Gemeinde verfügbar. Prüfe auf der Website deiner Stadt, ob dein Wohnort dazugehört.
Damit du entspannt starten kannst, vermeide diese typischen Fehler:
Tätigkeit zu eng beschrieben: Das kann später bei Angebotserweiterung zur kostenpflichtigen Ummeldung führen
Anmeldung zu spät: Wer erst nach Aufnahme der Tätigkeit anmeldet, riskiert ein Bußgeld
Nicht auf Post vom Finanzamt/IHK reagieren: Fristen beachten – sonst drohen Mahnungen
Falsche Einstufung als Gewerbe statt Freiberufler: Kläre das im Zweifel vorher mit einem Steuerberater
Die Gewerbeanmeldung ist oft der erste offizielle Schritt auf deinem Weg in die Selbstständigkeit – und deutlich unkomplizierter, als viele denken. Wenn du weißt, was du brauchst, wo du hingehst und worauf du achten musst, ist sie in wenigen Minuten erledigt.
Denke daran: Eine korrekte und rechtzeitige Anmeldung hilft dir nicht nur rechtlich, sondern bringt dich auch innerlich einen großen Schritt weiter – vom „Ich denke drüber nach“ zum „Ich bin Unternehmer“.
Wenn du Fragen hast oder dir beim Ausfüllen nicht sicher bist, melde dich gern – ich unterstütze dich bei deinem Start in die Selbstständigkeit.
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