Selbstständig, aber planlos bei Steuern & Co.?
Du willst ein Unternehmen gründen oder bist schon selbstständig – aber die Themen Steuern, Buchhaltung und Finanzamt bereiten dir Kopfzerbrechen?
Dann bist du hier richtig: Auf Tax Know How findest du verständliche Erklärungen, praktische Schritt-für-Schritt-Anleitungen und ehrliche Tipps aus dem Alltag.
Für Gründer:innen, Freiberufler und Selbstständige, die nicht nur loslegen, sondern auch durchblicken wollen.
Wenn du dein eigenes Business startest, stößt du schnell auf Begriffe wie "Freiberufler" und "Selbstständiger". Viele verwenden sie synonym – aber aus steuerlicher und rechtlicher Sicht gibt es entscheidende Unterschiede. Dieser Beitrag zeigt dir klar und verständlich, worin genau der Unterschied liegt, welche Auswirkungen das auf deine Anmeldung, deine Steuern und deine Pflichten hat – und warum die richtige Einordnung von Anfang an wichtig ist.
Selbstständig ist jede Person, die nicht angestellt, sondern auf eigene Rechnung und Verantwortung arbeitet – also Unternehmerin oder Unternehmer ist.
Das umfasst:
Gewerbetreibende (z. B. Einzelhandel, Handwerker, Online-Shop-Betreiber)
Freiberufler (z. B. Designer, Ärzte, Coaches, Texter)
Selbstständige im Nebenerwerb oder Hauptberuf
"Selbstständig" ist also der Oberbegriff. Freiberufler sind eine Untergruppe davon.
Der Begriff ist im Einkommensteuergesetz geregelt (§ 18 EStG) und umfasst bestimmte Tätigkeiten, die nicht als Gewerbe zählen.
Zu den typischen freien Berufen gehören:
Heilberufe: Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten
Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Anwälte, Steuerberater, Unternehmensberater
Kreative & technisch-wissenschaftliche Berufe: Designer, Texter, Journalisten, Ingenieure, IT-Berater
Entscheidendes Kriterium: Freiberufler arbeiten persönlich, eigenverantwortlich und mit besonderer fachlicher Qualifikation oder schöpferischer Leistung.
Wenn deine Tätigkeit nicht als freier Beruf anerkannt ist, gilt sie in der Regel als Gewerbe.
Das betrifft zum Beispiel:
Einzelhandel & Onlinehandel
Gastronomie
Handwerksbetriebe
Dropshipping-Shops
viele Dienstleistungen ohne besonderen Fachnachweis
Ein Gewerbe musst du beim Gewerbeamt anmelden, zusätzlich wird die Gewerbesteuer relevant (ab 24.500 € Gewinn).
Merkmal | Freiberufler | Gewerbetreibende ("klassisch Selbstständige") |
---|---|---|
Anmeldung beim Gewerbeamt | Nein | Ja |
Gewerbesteuer | Nein | Ja (ab 24.500 € Gewinn) |
Berufsqualifikation nötig | Ja (oft) | Nein |
Buchführung | EÜR möglich | EÜR möglich |
Handelsregistereintrag | Nein | Nur bei Kaufleuten (ab größerem Umfang) |
Mitgliedschaft IHK/HWK | Keine Pflicht (außer Ausnahme) | IHK-/HWK-Pflicht je nach Tätigkeit |
Wenn du dir unsicher bist, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist, kann das Finanzamt eine Nachprüfung durchführen. Das bedeutet:
Du reichst eine Tätigkeitsbeschreibung ein
Das Finanzamt prüft, ob es sich um einen freien Beruf handelt
Bei Zweifel: Gewerbliche Einstufung (inkl. Gewerbesteuerpflicht)
Tipp: Beschreibe deine Tätigkeit von Anfang an so präzise wie möglich und belege ggf. fachliche Qualifikationen.
Steuern: Keine Gewerbesteuer für Freiberufler
Anmeldung: Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt, Gewerbetreibende zusätzlich beim Gewerbeamt
Pflichten: Freiberufler müssen nicht Mitglied der IHK oder HWK werden (außer in Sonderfällen)
Manche Tätigkeiten enthalten sowohl freie als auch gewerbliche Bestandteile (z. B. IT-Beratung mit Softwareverkauf). Dann kann das Finanzamt die gewerblichen Anteile herausrechnen oder das gesamte Unternehmen als gewerblich einstufen.
Lösung: Trennung der Tätigkeiten in zwei Bereiche oder sogar zwei Unternehmen – oder frühzeitige steuerliche Beratung.
Ob du Freiberufler oder klassisch selbstständig als Gewerbetreibender bist, hat direkte Auswirkungen auf Anmeldung, Steuern und Pflichten. Klär diese Frage am besten direkt zu Beginn – idealerweise mit deinem Steuerberater – damit du sauber starten kannst und keine bösen Überraschungen erlebst.
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