Selbstständig, aber planlos bei Steuern & Co.?

Du willst ein Unternehmen gründen oder bist schon selbstständig – aber die Themen Steuern, Buchhaltung und Finanzamt bereiten dir Kopfzerbrechen?

Dann bist du hier richtig: Auf Tax Know How findest du verständliche Erklärungen, praktische Schritt-für-Schritt-Anleitungen und ehrliche Tipps aus dem Alltag.

Für Gründer:innen, Freiberufler und Selbstständige, die nicht nur loslegen, sondern auch durchblicken wollen.

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) – einfach erklärt für Selbstständige

Wenn du dich selbstständig machst, wirst du früher oder später mit dem Begriff Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) konfrontiert. Viele Gründer stolpern dabei schon über die Frage: Brauche ich das überhaupt? Und wenn ja, wie funktioniert es genau? Keine Sorge – in diesem Beitrag erkläre ich dir die EÜR ausführlich, aktuell (Stand: 2024) und praxisnah, damit du nicht nur deine Pflichten erfüllst, sondern auch wirklich verstehst, was hinter den Zahlen steckt.


Was ist die EÜR und warum gibt es sie?

Die EÜR ist die einfachste Form der Gewinnermittlung für Selbstständige und kleine Unternehmen. Sie wurde eingeführt, um genau diesen Unternehmern – Freiberuflern, Kleinunternehmern und Einzelunternehmen – die Arbeit zu erleichtern. Im Unterschied zur Bilanzierung, die umfangreich, kompliziert und oft mit Steuerberaterpflicht verbunden ist, basiert die EÜR auf einem simplen Prinzip: Du zählst alle deine Einnahmen zusammen, ziehst davon alle Betriebsausgaben ab, und der Rest ist dein Gewinn.

Das klingt simpel, aber Achtung: Auch hier gibt es Regeln. Du darfst die EÜR nur nutzen, wenn dein Jahresumsatz unter 800.000 € und dein Jahresgewinn unter 80.000 € liegt – diese neuen Grenzen gelten bereits seit 2024. Überschreitest du diese Schwellen oder hast du eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG), bist du automatisch zur Bilanzierung verpflichtet.


Wer profitiert von der EÜR?

Besonders Gründer profitieren davon: Einzelunternehmer, Freiberufler, Kleinunternehmer und alle, die nebenberuflich tätig sind. Wenn du zum Beispiel als Coach, Designer, Fotograf, Texter oder Onlinehändler startest, bist du mit der EÜR meist genau richtig aufgehoben. Sie ermöglicht dir, deine steuerlichen Pflichten zu erfüllen, ohne dich in den Wust der doppelten Buchführung stürzen zu müssen.

Auch wenn du „nur nebenbei“ arbeitest – etwa als Etsy-Verkäufer oder mit einem Nebengewerbe – hilft dir die EÜR, Einnahmen und Ausgaben ordentlich zu erfassen und gegenüber dem Finanzamt korrekt abzurechnen. Viele unterschätzen gerade am Anfang, wie wichtig es ist, von Beginn an Ordnung in den Zahlen zu haben – die EÜR schafft hier Klarheit.


Wie funktioniert die EÜR konkret?

Das Herzstück der EÜR ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das bedeutet: Du erfasst Einnahmen und Ausgaben, wenn das Geld tatsächlich fließt – nicht, wenn du Rechnungen schreibst oder bekommst.

Beispiele:

  • Du stellst im Dezember 2024 eine Rechnung, der Kunde zahlt aber erst im Januar 2025 → Einnahme erst 2025.

  • Du erhältst im November 2024 eine Rechnung, zahlst diese aber erst im Januar 2025 → Ausgabe erst 2025.

Im Gegensatz zur Bilanzierung, wo wirtschaftliche Verursachung zählt, kommt es bei der EÜR auf den tatsächlichen Geldfluss an.


Was gehört rein – und was nicht?

In deine EÜR gehört alles, was betrieblich bedingt ist:

  • Einnahmen: bezahlte Rechnungen, Honorare, Verkaufsumsätze, Provisionen.

  • Ausgaben: Büromaterial, Software, Werbung, Versicherungen, Fortbildungen, Reisekosten, Miete fürs Büro.

Wichtig: Private Ausgaben haben hier nichts verloren! Auch private Einlagen oder Entnahmen gehören nicht in die EÜR, sondern müssen separat ausgewiesen werden. Mischkosten (z. B. Telefon, Auto) müssen anteilig aufgeteilt werden.


Wie erstelle ich die EÜR praktisch?

Viele Gründer fragen sich: Muss ich mir sofort teure Software anschaffen? Nein, musst du nicht – zumindest am Anfang reicht oft eine saubere Excel-Tabelle. Dort listest du Einnahmen und Ausgaben chronologisch auf, mit Datum, Betrag und kurzer Beschreibung. Trotzdem empfehlen viele Steuerberater spätestens bei wachsendem Geschäft auf Software wie Lexoffice, sevDesk oder FastBill zu setzen, weil diese Tools dir nicht nur bei der EÜR helfen, sondern auch Belege automatisch erfassen, Umsatzsteuervoranmeldungen vorbereiten und dir am Jahresende fertige Auswertungen liefern.

Am Jahresende musst du deine EÜR mit dem offiziellen ELSTER-Formular beim Finanzamt einreichen – auch wenn du Excel nutzt. Die Abgabe ist verpflichtend elektronisch, und du bist dafür verantwortlich, dass deine Daten stimmen.


Häufige Fehler, die du vermeiden solltest

Auch wenn die EÜR einfach wirkt, gibt es klassische Fallen:

  • Einnahmen oder Ausgaben doppelt erfassen.

  • Privatkosten als Betriebsausgabe verbuchen.

  • Umsatzsteuer falsch handhaben (z. B. als Kleinunternehmer trotzdem Vorsteuer ziehen wollen).

  • Rechnungen in der falschen Periode erfassen.

Ein weiterer typischer Fehler: Rücklagen vergessen. Viele Gründer denken, der Gewinn aus der EÜR sei das Geld, das sie „frei“ ausgeben können – aber Vorsicht! Davon gehen noch Einkommensteuer, gegebenenfalls Umsatzsteuer und andere Abgaben ab. Plane also immer Rücklagen ein.


Was ist seit 2024 neu?

Ab 2024 wurde die Umsatzgrenze für die EÜR auf 800.000 € angehoben, die Gewinngrenze auf 80.000 €. Damit haben viele kleine und mittlere Unternehmen mehr Spielraum und müssen nicht mehr so schnell bilanzieren. Außerdem gibt es in der ELSTER-Übermittlung nun detailliertere Felder, um EU-Umsätze und Sonderfälle korrekt darzustellen. Gerade, wenn du mit einer Umsatzsteuer-ID innerhalb der EU arbeitest, musst du diese Zahlen künftig sauberer aufschlüsseln.


Fazit: Die EÜR als Chance, nicht nur als Pflicht

Ja, die EÜR ist gesetzlich vorgeschrieben – aber sie ist viel mehr als nur eine Formalität. Sie gibt dir eine klare Übersicht über deinen Geschäftserfolg, zeigt dir, wo du Geld verdienst, wo du zu viel ausgibst, und wie profitabel dein Business wirklich ist. Wer seine Zahlen versteht, steuert sein Unternehmen besser, kann gezielt investieren und sorgt dafür, dass Steuern keine böse Überraschung werden.

Wenn du dich unsicher fühlst oder Hilfe beim Start brauchst: Melde dich gern. Ich helfe dir, deine Buchhaltung so aufzusetzen, dass sie dir den Rücken freihält – und nicht den Kopf kostet.


*
*
*

© 

Die Inhalte auf diesem Blog dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine steuerliche Beratung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehme ich keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.Eine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der Inhalte entstehen, wird ausgeschlossen.

Mit * gekennzeichnete Links auf diesem Blog sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du über diese Links einkaufst, erhalte ich eine kleine Provision – für dich entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten. Vielen Dank für deine Unterstützung!